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   VGH Bayern, 03.09.2010 - 7 CE 10.2175   

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https://dejure.org/2010,28464
VGH Bayern, 03.09.2010 - 7 CE 10.2175 (https://dejure.org/2010,28464)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2010 - 7 CE 10.2175 (https://dejure.org/2010,28464)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2010 - 7 CE 10.2175 (https://dejure.org/2010,28464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erste Juristische Staatsprüfung; Nachteilsausgleich; Benutzung eines Laptops; Nachweis der Prüfungsbehinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung eines Laptops in der ersten juristischen Staatsprüfung bei schneller Ermüdung des rechten Arms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JAPO § 13 Abs. 1 S. 3; JAPO § 13 Abs. 3 S. 2
    Verwendung eines Laptops in der ersten juristischen Staatsprüfung bei schneller Ermüdung des rechten Arms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 07.12.2007 - 7 CE 07.3204
    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2010 - 7 CE 10.2175
    Anders als in dem vom Senat mit Beschluss vom 7. Dezember 2007 (Az. 7 CE 07.3204 ) entschiedenen Fall hatte der Antragsteller damit trotz seiner Zahnerkrankung ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen und sich zu bemühen, eine geeignete Schreibkraft zu finden.
  • VGH Bayern, 29.07.2005 - 7 ZB 05.995

    Erste Juristische Staatsprüfung; krankheitsbedingte Verhinderung; Beweislast des

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2010 - 7 CE 10.2175
    Zur Verhinderung von Missbräuchen und zur Sicherung der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer sind privatärztliche Atteste hierfür nicht ausreichend (vgl. BayVGH vom 29.7.2005 Az. 7 ZB 05.995 für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit).
  • VG Augsburg, 07.05.2008 - Au 3 E 08.442

    Schreibbehinderung; Zweite Juristische Staatsprüfung; schriftlicher Teil;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2010 - 7 CE 10.2175
    Es ist nicht zu beanstanden, dass das Landesjustizprüfungsamt zur Vermeidung einer Überkompensation von Prüfungsbehinderungen seit mehreren Jahren nur noch in medizinisch begründeten Ausnahmefällen die Benutzung technischer Schreibhilfen zulässt (vgl. auch VG Ansbach vom 29.2.2008 Az. AN 2 E 08.00317 und VG Augsburg vom 7.5.2008 Az. Au 3 E 08.442 ).
  • VG Ansbach, 29.02.2008 - AN 2 E 08.00317

    Einstweilige Anordnung; Nachteilsausgleich wegen körperlicher Beeinträchtigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2010 - 7 CE 10.2175
    Es ist nicht zu beanstanden, dass das Landesjustizprüfungsamt zur Vermeidung einer Überkompensation von Prüfungsbehinderungen seit mehreren Jahren nur noch in medizinisch begründeten Ausnahmefällen die Benutzung technischer Schreibhilfen zulässt (vgl. auch VG Ansbach vom 29.2.2008 Az. AN 2 E 08.00317 und VG Augsburg vom 7.5.2008 Az. Au 3 E 08.442 ).
  • OVG Thüringen, 09.04.2019 - 4 EO 132/19

    Ausnahmsweiser Nachteilsausgleich durch Zulassung eines Diktiergeräts in der

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob diese Vorteile dem Prüfungsteilnehmer im konkreten Einzelfall zu Gute kommen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. September 2010 - 7 CE 10.2175 - juris Rdnr. 6).
  • VG München, 20.11.2018 - M 3 K 17.4095

    Nachteilsausgleich durch Benutzung eines Laptops und Prüfungszeitverlängerung

    Aus der ständigen Rechtsprechung des BayVGH ergibt sich, dass es nicht zu beanstanden ist, dass das Landesjustizprüfungsamt zur Vermeidung einer Überkompensation von Prüfungsbehinderungen seit mehreren Jahren nur noch in medizinisch begründeten Ausnahmefällen die Benutzung technischer Schreibhilfen zulässt (BayVGH, B. v. 03.09.2010, 7 CE 10.2175 - juris - Rdnr. 9; B. v. 01.03.2011, 7 CE 11.376 - juris - Rdnr. 19 f) .
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